Schuldnerberatung Aachen e.V.
Verbraucherinsolvenz
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Insolvenzverfahren

Insolvenz: Der Weg zur Restschuldbefreiung

Endlich wieder ohne Schulden leben

Das Insolvenzverfahren gibt überschuldeten Menschen die Chance eines wirtschaftlichen Neuanfangs. Nach der geltenden Insolvenzordnung besteht für Schuldner die Möglichkeit, drei Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor Gericht von seinen Schulden befreit zu werden.

Verbraucherinsolvenz

Entscheidet sich ein Schuldner für ein Verbraucherinsolvenzverfahren, durchläuft er vier Phasen:

1 Der außergerichtliche Einigungsversuch

Wir versuchen zuerst, uns ohne das Gericht mit den Gläubigern zu einigen. Scheitert dieser Einigungsversuch, dürfen wir dies als anerkannte Schuldnerberatungsstelle bescheinigen. Erst danach dürfen wir den Insolvenzantrag stellen und bei Gericht einreichen.

2 Schuldenbereinigungsplanverfahren

Bei Erfolgsaussichten versucht das Gericht noch einmal, eine Einigung mit den Gläubigern zu erreichen. erfolgsaussichten bestehen, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger, die auch mehr als die Hälfte der Forderungshöhe beansprucht, dem Schuldenbereinigungsplan zustimmt. Das Gericht kann dann die Zustimmung der übrigen Gläubiger ersetzen.

3 Gerichtliches Insolvenzverfahren

Jetzt wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. In dieser Phase wird das pfändbare Einkommen und das pfändbare Vermögen (Sach- und Geldvermögen) des Schuldners durch einen Insolvenzverwalter verwertet und abzüglich der Verfahrenskosten auf die Gläubiger verteilt.

4 Wohlverhaltensphase

Der Schuldner gibt bis zur Restschuldbefreiung die pfändbaren Beträge seines Einkommens ausschließlich über seinen Treuhänder an seine Gläubiger ab. Der Schuldner muss bestimmte Mitwirkungspflichten erfüllen, wie z.B. eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich bei Arbeitslosigkeit nachweislich um Arbeit bemühen und jede zumutbare Arbeit annehmen. Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen muss er sofort mitteilen.

Erfüllt der Schuldner sämtliche Auflagen, erteilt das Gericht durch Beschluss am Ende der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung.

Der Zeitraum bis zur Restschuldbefreiung dauert bei Beantragung seit dem 1.10.2020 nur noch 3 Jahre.

Regelinsolvenz

Für aktiv Gewerbetreibende wird ein sogenanntes Regelinsolvenzverfahren beantragt, dessen Verlauf dem Verbraucherinsolvenzverfahren ähnelt. Dies gilt auch für ehemalige Selbstständige mit mehr als 19 Gläubigern und/oder wenn Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen vorliegen.

Telefon:

0241-          90 39 404

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0163 730 7582  (nur für Text- und Sprachnachrichten)
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