Zwangsvollstreckung-Pfändungsschutz

P-Konto

Ein Pfändungsschutzkonto schützt Ihr Geld, wenn Ihr Konto gepfändet wird.
Jeder Mensch darf nur ein P-Konto haben.
Wenn Ihr Konto gepfändet wird, haben Sie höchstens 4 Wochen Zeit. Sie können Ihrer Bank auch vorher schon sagen, dass Ihr Konto ein P-Konto werden soll.
Auf dem P-Konto ist Ihr Guthaben bis zu 1.500,00 € (Stand 1.07.2024) geschützt. Dieser Grund-Freibetrag gilt für jeden Monat.
Der Grund-Freibetrag kann erhöht werden, wenn Sie verheiratet sind und/oder Kinder haben. Er kann auch erhöht werden, wenn Sie bestimmte zusätzliche Zahlungen bekommen (z.B. Kindergeld, Pflegegeld, Einmalzahlungen).
Die Nachweise dazu müssen wir überprüfen und dann wird kostenlos eine Bescheinigung ausgestellt.
Bitte rufen Sie uns vorher an, damit wir einen Termin vereinbaren und Ihnen genau erklären können, was Sie mitbringen müssen., z.B.:

  • Bescheid von einer Behörde (Jobcenter, Sozialamt) oder Meldebescheinigungen, Personalausweis aller Familienmitglieder o.ä.
  • Nachweis (Kontoauszug) über geleistete Unterhaltszahlungen an nicht im Haushalt lebende Kinder / Ex-Partner
  • Konto-Auszug, auf dem das Kindergeld, Kinderzuschlag, Pflegegeld o.ä. draufsteht
  • Bescheid über das Pflegegeld, einmalige Zahlungen  o.ä.

Allgemeine Informationen zum Pfändungsschutzkonto

Einkommenspfändung

Vermögensauskunft und Sachpfändung

Telefon:

0241-          90 39 404

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Schuldnerberatung Aachen e.V.

Dennewartstraße 17
52068 Aachen
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0163 730 7582  (nur für Text- und Sprachnachrichten)
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