Ein Pfändungsschutzkonto schützt Ihr Geld, wenn Ihr Konto gepfändet
wird.
Jeder Mensch darf nur ein P-Konto haben.
Wenn Ihr Konto gepfändet
wird, haben Sie höchstens 4 Wochen Zeit. Sie können Ihrer Bank auch
vorher schon sagen, dass Ihr Konto ein P-Konto werden soll.
Auf dem
P-Konto ist Ihr Guthaben bis zu 1.500,00 € (Stand 1.07.2024) geschützt.
Dieser Grund-Freibetrag gilt für jeden Monat.
Der Grund-Freibetrag kann
erhöht werden, wenn Sie verheiratet sind und/oder Kinder haben. Er kann
auch erhöht werden, wenn Sie bestimmte zusätzliche Zahlungen bekommen
(z.B. Kindergeld, Pflegegeld, Einmalzahlungen).
Die Nachweise dazu
müssen wir überprüfen und dann wird kostenlos eine Bescheinigung
ausgestellt.
Bitte rufen Sie uns vorher an, damit wir einen Termin
vereinbaren und Ihnen genau erklären können, was Sie mitbringen müssen., z.B.:
Telefon:
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Schuldnerberatung Aachen e.V.
Dennewartstraße 17
52068 Aachen
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